Lärm – Merkblatt

Haus- und Gartenarbeiten werden nicht selten von den Nachbarn als ruhestörend empfunden, da hier meistens auch motorbetriebene Geräte und Maschinen zum Einsatz kommen. Grundsätzlich sind die Ruhezeiten der 32. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) zu beachten, wonach an Sonn- und Feiertagen ganztägig und werktags zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr laute Maschinen in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und sonstigen lärmempfindlichen Bereichen ruhestörende Arbeiten mit Geräten und Maschinen nicht betrieben werden dürfen. Oftmals hilft ja schon, den Verursacher freundlich zu bitten, die lärmende Tätigkeit einzustellen oder auf die zulässigen Zeiten zu verschieben. Viele Gartenbesitzer halten z.B. beim Rasenmähen auch freiwillig zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr Ruhezeiten ein.

 

Für besonders laute Geräte wie z. B. Laubbläser, Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider gelten spezielle weitere Betriebszeitbeschränkungen. Diese dürfen an Werktagen nur in der Zeit zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr betrieben werden. Ausgenommen von diesen besonderen Beschränkungen sind nur lärmarme Geräte und Maschinen, die mit dem Umweltzeichen der EU-Verordnung 1980/2000 versehen sind.

Die Bestimmungen gelten für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, die

im Anhang der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)

nachgelesen werden können.

 

Eine gemeindliche Verordnung, die spezielle Ruhezeiten am Tag, insbesondere eine Mittagsruhezeit vorschreibt, gibt es für die Gemeinde Althegnenberg nicht. Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, sollte man vor allem in der Zeit zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr und nach 19:00 Uhr im Rahmen der Rücksichtnahme und eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens auf besonders lärmintensive Tätigkeiten verzichten. Die Gemeinde Althegnenberg appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger auf eine freiwillige Einhaltung von Ruhezeiten und vor allem auf gegenseitige nachbarschaftliche Rücksichtnahme.

 

Appell

Sie alle kennen das Sprichwort "Es kann der Frömmste nicht im Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt". Und manch einer hat dies wohl auch schon selbst erleben müssen. Doch in den wenigsten Fällen geht es wirklich um einen "bösen" Nachbarn; oft beruhen nachbarschaftliche Unstimmigkeiten nicht auf Rücksichtslosigkeit gegenüber den Mitmenschen, sondern auf Gedankenlosigkeit oder schlichter Unkenntnis der Rechtslage. Versetzen Sie sich doch auch mal in die Lage Ihres Nachbarn und überdenken Sie Ihr Verhalten kritisch. Und wenn es doch einmal zu Streitigkeiten kommt, schalten Sie nicht gleich auf stur. Sprechen Sie mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn und suchen Sie nach einer einvernehmlichen Lösung. Das ist hilfreicher als ein gerichtliches Verfahren, denn schließlich profitiert auf Dauer jeder von einer guten Nachbarschaft.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.