Für die Informationsveranstaltung gilt die „3G-Regelung“ nach der 14. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14.BayIfSMV). Teilnahmeberechtigt sind demnach alle asymptomatischen vollständig geimpften, getesteten oder genesenen Personen.
Es besteht Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske) für den Ein- und Ausgang sowie die Begegnungsbereiche.
Entsprechend § 1 Satz 3 der 14.BaylfSMV gilt die allgemeine Verhaltensempfehlung, eine medizinische Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.